Ein Vertrag als Rechnung ist eine besondere Konstellation im Umsatzsteuergesetz, bei der ein Vertragsdokument gleichzeitig die Funktion einer Rechnung erfüllen kann. Damit ein Vertrag als vollwertige Rechnung gilt, müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben gemäß § 14 Abs. 4 UStG enthalten sein, was Ihnen den Vorsteuerabzug ermöglicht.