Einblicke für FührungskräfteWann sind digitale Unterschriften rechtsgültig?Nicht alle E-Signaturen erfüllen die Voraussetzungen von eIDAS. Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei der Nutzung von digitalen Unterschriften achten sollten.
Einblicke für FührungskräfteDie 10 häufigsten Anwendungsfälle der E-Signatur von mittelständischen UnternehmenSehen Sie sich einige leistungsstarke Möglichkeiten an, wie mittelständische Unternehmen Docusign eSignature verwenden.
TeamlösungenSo verwenden Sie Docusign für ServiceNowDie Integration von Docusign eSignature und ServiceNow kann die Dokumentenverwaltung vereinfachen und Vertragsprozesse auf einer Plattform zusammenführen.
Einblicke für FührungskräfteDas sieht die neue eIDAS-Verordnung vorUnterstützung von Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden bei der Durchführung sicherer und transparenter elektronischer Interaktionen.
Basisschulung: VerträgeDer ImmobilienkaufvertragWas bedeutet es, ein Haus zu kaufen? Welche Rolle spielt dabei der Immobilienkaufvertrag? Erfahren Sie, welche Schritte wichtig sind. Jetzt informieren.
Einblicke für FührungskräfteIst die elektronische Signatur vor Gericht zulässig?Die elektronische Signatur ist EU-weit 100 % rechtsgültig und weist zudem noch mehrere Vorteile gegenüber der händischen Unterschrift auf.
Einblicke für Führungskräfte5 richtige oder falsche Aussagen über die elektronische UnterschriftTesten Sie Ihren Kenntnisstand zum Thema elektronische Unterschrift in weniger als 2 Minuten. Wir sind gespannt, ob Sie richtig liegen.
Basisschulung: VerträgeNachtrag: Alles auf einen BlickVertragsänderungen rechtssicher umsetzen – mit einem Nachtrag reagieren Auftraggeber und Vertragspartner flexibel auf neue Umstände. Wir erläutern, was bei der Erstellung zu beachten ist und wie digitale Lösungen den Prozess vereinfachen.
Einblicke für FührungskräfteUnsere Reise zur Barrierefreiheit – mit Docusign eSignature (und darüber hinaus)Unser Produktteam arbeitet mit Herzblut daran, dass eSignature vom Projektentwurf bis zum Endprodukt den Richtlinien zur Barrierefreiheit entspricht.